Deskriptoren: TV-Bericht über Polizeieinsatz; Lichtbilder von Polizeibeamten; Recht am eigenen Bild; Erkennbarkeit durch Standbildfunktion.
Normen: UrhG § 78
Das Anonymitätsinteresse von Polizeibeamten, die im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden und daher Vergeltungsakten der Gegenseite ausgesetzt sein können, wird im Allgemeinen das Interesse eines Rundfunkunternehmens überwiegen, diese Beamten in Berichten über Routineeinsätze mit erkennbaren Gesichtern zu zeigen.