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Haftung des Domaininhabers

JudikaturE-Commerce RechtClemens ThieleZIIR 2015, 293 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Domaininhaber; Haftung des; Online-Impressum; verschleiertes; Websiteinhalt; Sich zu eigen Machen; Prüfpflichten, Verletzung von; Contentprovider; Portalbetreiber.

Normen: ECG § 16, ECG § 18, MedG § 1 Abs 1 Z 5a, UrhG § 81 Abs 1, UWG § 14

Den (bloßen) Inhaber der Domain trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden, wenn er keinerlei Gestaltungsmöglichkeit diesbezüglich besitzt.

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