Deskriptoren: Gerichtsstandsklausel; Internet-AGB; Formerfordernisse; Elektronische Übermittlung; Aufzeichnung, dauerhafte; über Link ausdruckbare AGB; Click wrapping.
Normen: EuGVVO Art 23, EuGVVO 2012 Art 25
Art 23 Abs 2 der VO (EG) Nr 44/2001 (EuGVVO; nunmehr Art 25 Abs 2 EuGVVO 2012) ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, durch das sogenannte „click wrapping“ eine elektronische Übermittlung, die eine dauerhafte Aufzeichnung dieser Vereinbarung ermöglicht, im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn dabei das Ausdrucken und Speichern des Textes der Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags ermöglicht wird.