AG Düsseldorf, 27.10.2014, 20 C 6875/14
Feedbackanfragen sind Werbe-Emails
Das Versenden von Feedbackanfragen nach dem Kauf eines Produkts oder nach der Dienstleistungsinanspruchnahme stellt eine Werbe-Email dar und bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe-Email ist rechtswidrig.