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BGH, Urteil 23.10.2014, I ZR 133/13 – Erstbegehungsgefahr bei Messeausstellung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/66ZIIR 2015, 273 Heft 3 v. 1.9.2015

BGH, 23.10.2014, I ZR 133/13
Erstbegehungsgefahr bei Messeausstellung

Die Präsentation auf einer internationalen, ausschließlich einem Fachpublikum zugänglichen Messe bewirkt nicht ohne weiteres eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern.

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