BGH, 23.10.2014, I ZR 133/13
Erstbegehungsgefahr bei Messeausstellung
Die Präsentation auf einer internationalen, ausschließlich einem Fachpublikum zugänglichen Messe bewirkt nicht ohne weiteres eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern.