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AG Düsseldorf, Urteil 27.10.2014, 20 C 6875/14 – Feedbackanfragen sind Werbe-Emails

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/67ZIIR 2015, 273 Heft 3 v. 1.9.2015

AG Düsseldorf, 27.10.2014, 20 C 6875/14
Feedbackanfragen sind Werbe-Emails

Das Versenden von Feedbackanfragen nach dem Kauf eines Produkts oder nach der Dienstleistungsinanspruchnahme stellt eine Werbe-Email dar und bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe-Email ist rechtswidrig.

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