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Datenschutzrechtliche Fragen zu Mobilitätsdaten11Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag, den der Autor beim 9. Österreichischen IT-Rechtstag am 7. Mai 2015 in Wien gehalten hat. Siehe auch online unter http://www.it-rechtstag.at/it-rechtstag_2015.pdf (30.06.2015) sowie Die Presse, Legal§People vom 18.05.2015.

AufsätzeMichael M. PachingerZIIR 2015, 266 Heft 3 v. 1.9.2015

Seit Ende April steht fest: Alle Neuwagen müssen ab dem Frühjahr 2018 das automatische Notrufsystem eCall installiert haben. Das hat das EU-Parlament – nach jahrelangen Verhandlungen – am 28.04.2015 beschlossen. Daten, die Fahrzeuge liefern, werden aber auch anderswo immer häufiger herangezogen, etwa von KFZ-Versicherern zur Tarifberechnung. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Ereignisse versucht der folgende Beitrag eine datenschutzrechtliche Einordnung dieser sog Mobilitätsdaten zu geben. Was bedeutet dies für unsere smarte Zukunft des Fortbewegens, Fahrzeugüberwachung oder Mehrwert?

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