Seit Ende April steht fest: Alle Neuwagen müssen ab dem Frühjahr 2018 das automatische Notrufsystem eCall installiert haben. Das hat das EU-Parlament – nach jahrelangen Verhandlungen – am 28.04.2015 beschlossen. Daten, die Fahrzeuge liefern, werden aber auch anderswo immer häufiger herangezogen, etwa von KFZ-Versicherern zur Tarifberechnung. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Ereignisse versucht der folgende Beitrag eine datenschutzrechtliche Einordnung dieser sog Mobilitätsdaten zu geben. Was bedeutet dies für unsere smarte Zukunft des Fortbewegens, Fahrzeugüberwachung oder Mehrwert?