Zur Erreichung der Ziele der örtlichen Raumplanung, insbesondere im Hinblick auf das so genannte "Baulandparadoxon", greifen Gemeinden verstärkt auf das Instrument der Vertragsraumordnung zurück. In Tirol wird in diesem Zusammenhang aktuell auch die Einführung einer verpflichtenden Vertragsraumordnung diskutiert. Der vorliegende Beitrag untersucht die rechtliche Umsetzbarkeit eines solchen Modells; dabei werden bereits bekannte verfassungsrechtliche Argumente aufgegriffen, analysiert und nicht zuletzt im Lichte des neuen Art 15 Abs 5 B-VG neu bewertet.*

