Vollautomatisierte Verwaltungsverfahren gibt es in Österreich schon seit Jahrzehnten. So ergehen insbesondere Abgabenbescheide vielfach ohne menschliche Beteiligung. Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage, ob und inwiefern dieser Vorgang aus rechtsstaatlicher Sicht anders zu beurteilen ist, wenn der Bescheid nicht - wie bisher - von einem einfachen Computerprogramm, sondern von einem System Künstlicher Intelligenz generiert wird.