Bargeld verliert zusehends an Bedeutung. Von unterschiedlichen Seiten wurde die Forderung erhoben, in Österreich die Verwendung und Annahme von Bargeld insbesondere im privatwirtschaftlichen Verkehr (verfassungs)gesetzlich abzusichern. Die nähere rechtliche Ausgestaltung des Status des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel und damit insbesondere Regelungen über die Annahme von Euro-Bargeld fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten daneben zuständig sind, die Annahme von Euro-Bargeld zu regeln, und welche inhaltlichen Vorgaben dabei aus unionsrechtlicher Sicht zu beachten sind.