Das Unionsrecht stellt zunehmend Anforderungen an das österreichische Verwaltungsstrafrecht, so auch im Hinblick auf die Verhängung kumulierter Verwaltungsstrafen, die den EuGH in den letzten Jahren in einer Reihe an Entscheidungen beschäftigt haben. Angesichts der jüngeren unionsgerichtlichen Rechtsprechung geht dieser Beitrag der Verhältnismäßigkeit kumulierter Verwaltungsstrafen aus unionsrechtlicher Sicht und etwaigen Konsequenzen für das österreichische Verwaltungsstrafrecht nach. Dabei zeigt der Beitrag auf, dass das Unionsrecht der Verhängung kumulierter (Geld-)Strafen durchaus Schranken setzt.*