Die Berichtigung von Redaktionsfehlern von Bundes- oder Landesgesetzen wird in der Staatspraxis regelmäßig durch einen Akt der Verwaltung vorgenommen. Während die Rechtsordnung des Bundes dafür keine Grundlage bietet, sehen einige Bundesländer durchaus entsprechende Korrekturmöglichkeiten vor. Dabei stellt sich die Frage, ob diese dem Maßstab der Bundesverfassung entsprechen.