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Von "Schweinwerfern" und anderen Schönheitsfehlern: Die Berichtigung von Redaktionsfehlern in Gesetzen durch die Verwaltung

AbhandlungenMartina Kofler-SchlöglZfV 2022/11ZfV 2022, 87 Heft 2 v. 27.6.2022

Die Berichtigung von Redaktionsfehlern von Bundes- oder Landesgesetzen wird in der Staatspraxis regelmäßig durch einen Akt der Verwaltung vorgenommen. Während die Rechtsordnung des Bundes dafür keine Grundlage bietet, sehen einige Bundesländer durchaus entsprechende Korrekturmöglichkeiten vor. Dabei stellt sich die Frage, ob diese dem Maßstab der Bundesverfassung entsprechen.

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