Den "richtigen" Rechtmäßigkeitstatbestand einer Datenverarbeitung zu finden ist in der Praxis oft nicht einfach. Vor dieser Problematik ist auch der Gesetzgeber nicht gefeit. Der nachfolgende Beitrag möchte anhand des Beispiels gesetzlich vorgesehener (aber systemwidriger) Einwilligungserklärungen bei Sicherheitsüberprüfungen die damit verbundene Problemstellungen darlegen, Handlungsoptionen für Beteiligte aufzeigen und de lege ferenda eine Behebung anregen.