Dieser Beitrag folgt der jüngsten Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes in ihrem Aufbau sowie Gliederung und soll einen Überblick über die neuen Regelungen geben. Die Verfassungskonformität ausgewählter Bestimmungen wird erörtert. Die neuen Bestimmungen für Gefahren durch Hangwasser, Hangrutschung und Hochwasser bleiben außer Betracht.