Eine Absonderung nach § 7 Abs 1a EpiG stellt zweifelsohne eine grundrechtssensible Maßnahme dar. Gerade in diesem Rechtsbereich wurde nach Aufkommen der COVID-19-Pandemie aber deutlich, dass eine einheitliche Behördenpraxis fehlt und es immer wieder zu Absonderungen kommt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dieser Beitrag dient dem Aufzeigen bestehender Problemstellungen und der Klärung offener Rechtsfragen betreffend die Rechtsform der Absonderungsverfügung, die (rückwirkende) Feststellung einer Absonderung und den Rechtsschutz gegen Absonderungen.