Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung ordnet die Kompetenzen zur Gesetzgebung und zur Vollziehung dem Bund und den Ländern zu. Obwohl diese in einem Verhältnis der (relativen) Gleichordnung stehen, ist die Dominanz einer Gebietskörperschaft gerade unter den Einwirkungen einer internationalen Gesundheitskrise zu erkennen. Der folgende Beitrag untersucht, welche Kompetenzbestimmung die Ermächtigung zum Erlass eingriffsintensiver Maßnahmen darstellte bzw welche verfassungsrechtlichen Grenzen zur Wahrung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern zu berücksichtigen sind.