Obwohl die Sammelgesetzgebung nach den Vorgaben der Legistischen Richtlinien 1990 eine Ausnahme darstellen soll, ist sie gängige Praxis im österreichischen Rechtsstaat. Dieser Beitrag geht den Herausforderungen, die damit sowohl für die Rechtsunterworfenen als auch für die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe verbunden sind, nach und versucht, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sammelgesetzgebung aufzuzeigen.