Wird über die Wehrlosigkeit oder Streitbarkeit einer Demokratie diskutiert, so wird Österreich meist als wehrlose Demokratie bezeichnet. Dieser Befund lässt sich freilich in dieser Allgemeinheit nicht aufrechterhalten, denn gerade durch die Europäisierung des österreichischen Verfassungsrechts haben sich die Akzente hin zu einer abwehrbereiten Demokratie verschoben.*