"Wozu ein neues Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht?", hätte sich der Rezensent im Zuge seiner Tätigkeit wohl auch aus eigenem Antrieb gefragt. Die Autoren antizipieren diese kritische - erste - Aufnahme ihres Projekts in der scientific community schon im Vorwort, erklären dort auch unmittelbar ihre Beweggründe, beantworten die eingangs gestellte Frage in eindrucksvoller Weise, vor allem aber auf den folgenden "netto" ca 560 Seiten.