Der massenhafte Anfall von Verfahren kann die Funktionsfähigkeit eines Gerichtes vor erhebliche Probleme stellen. Der Gesetzgeber trug dem Rechnung, indem er für die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts spezielle Massenverfahrensvorschriften erließ. Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor dem Hintergrund aktueller Judikatur - insbesondere des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes vom 2. 7. 2016, E 945/2016 ua - ausgewählte Fragestellungen in Zusammenhang mit dieser Verfahrensart.