Privatschulen spielen im österreichischen Schulwesen (nicht erst seit) heute eine wichtige Rolle und ergänzen das Unterrichtsangebot der öffentlichen Schulen. Den öffentlichen Schulen am ähnlichsten und von den Schülern am meisten nachgefragt sind dabei jene Privatschulen, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, in denen also insbesondere die Schulpflicht ohne Ablegung einer Externistenprüfung erfüllt werden kann. Die Erhaltung eines einmal verliehenen Öffentlichkeitsrechts ist für Schulbetreiber auch aus einigen weiteren Gründen ein vitales Interesse. Der Beitrag geht den Fragen nach, wie sich strukturelle Änderungen beim Schulerhalter wie etwa Umgründungen von Kapitalgesellschaften auf das Öffentlichkeitsrecht auswirken und ob eine Übertragung des Öffentlichkeitsrechts zulässig ist.