Mit Erkenntnis vom 3. Juli 2015 hob der VfGH Teile des Tabakmonopolgesetzes 1996 auf, mit denen das bislang auf Tabakerzeugnisse beschränkte Kleinhandelsmonopol auf E-Zigaretten und vergleichbare Produkte ausgedehnt werden sollte. Das Erkenntnis könnte auch für den bislang Tabaktrafiken vorbehaltenen Vertrieb von Tabakerzeugnissen Folgen haben.