Die fünfte Auflage des hervorragend gelungenen und bestens eingeführten Lehrbuchs (siehe die Besprechungen durch den Rezensenten in ZfV 2008, 469, ZfV 2012, 433, und ZfV 2014, 335) ist ein weithin unveränderter Nachdruck der vierten Auflage. Ausweislich des Vorwortes (5) war die fünfte Auflage ursprünglich für Herbst 2015 geplant, wurde aber schon Anfang 2015 auf den Markt gebracht, da die vierte Auflage schneller vergriffen war als erwartet. So wurden zwar "zwischenzeitliche Änderungen des Rechtsrahmens berücksichtigt", eine "umfassende Überarbeitung" des Buchs konnte allerdings in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht angegangen werden. Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits in die vierte Auflage eingearbeitet worden war, erschien den Autoren ein solches Vorgehen vertretbar.