Das "Ius Publicum Europaeum" gehört zweifelsohne zu einem der wichtigsten Projekte, die die europäische Rechtswissenschaft derzeit beschäftigt. Schon in den frühen Integrationszeiten hat der EuGH auf die gemeinsamen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten abgestellt und diese als Rechtsquelle des Unionsrechts erkannt. Doch ist der Zugang zu den Rechtstraditionen der anderen Mitgliedstaaten den Rechtswissenschaftlern zumeist wegen der Sprachbarriere faktisch verschlossen. Allein das ist schon die erste große Hürde, die es zu überwinden gilt, wenn umfassend rechtsvergleichend im Interesse europäischer Rechtsdogmatik gearbeitet werden soll.