Die vorliegende Untersuchung trachtet danach, absolute Revisionsschranken der Verfassung aus dem geltenden Bundesverfassungsrecht "mit den herkömmlichen Auslegungsregeln" zu ermitteln. Wenn der Autor meint, dazu auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem "bunten Strauss der bisherigen Begründungen" von Grenzen der Verfassungsgesetzgebung verzichten zu können, gelingt ihm dies nur unter der von ihm angenommenen Voraussetzung, dass alle diese Begründungen "teils ausformuliert, teils subkutan" eine rechtspositivistische Betrachtung der Rechtsordnung ablehnen. Auf die vom Rezensenten vorgetragenen Thesen zu besonderen Schranken der Verfassungsgesetzgebung - die vom Autor kurz, aber verständnisvoll und objektiv dargestellt werden - trifft dies jedenfalls nicht zu. Im Gegenteil! Die von ihm entwickelten Fälle einer "materiellen Verfassungsdurchbrechung", die erstmals bereits vom deutschen staatsrechtlichen Positivismus als solche analysiert wurden, richten sich gegen den normativen Charakter der Verfassung und beseitigen mit der judiziellen Kontrollmöglichkeit die (posi-