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Unabhängiges Gericht und abhängiger Sachverstand **Das ist die mit Belegen versehene und etwas überarbeitete Version eines Vortrags, den ich am 23. 10. 2014 an der Universität Wien im Rahmen der Tagung "Auf dem Weg zu (mehr) Rechtsstaatlichkeit? Veränderungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit" gehalten habe. Der Diskussion dort verdanke ich wertvolle Anregungen.

AbhandlungenFranz MerliZfV 2015/4ZfV 2015, 28 Heft 1 v. 6.5.2015

Lehre und Rechtsprechung sehen keinen Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn die Verwaltungsgerichte Amtssachverständige heranziehen, die beim Rechtsträger der belangten Behörde, also einer Partei des Verfahrens, arbeiten. Diese Beurteilung wird nicht sehr überzeugend begründet, trifft aber dann zu, wenn der Rechtsträger kein spezifisches Interesse am Ausgang des konkreten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hat.

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