DSG: § 1 Abs 5 (Grundrecht auf Datenschutz; Zuständigkeit der Datenschutzkommission; Ausnahme für Akte der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit; Rechnungshof, Erstellung und Übermittlung des Einkommensberichtes an den Nationalrat, Einkommen Österreichischer Rundfunk, Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung; Tätigkeit als Organ des Nationalrates)