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VwGH 19. 12. 2013, 2013/03/0017 (Waffenrecht)

VwGHWaffenrechtZfV 2014/1465ZfV 2014, 926 Heft 6 v. 7.1.2015

WaffG: § 21 Abs 1 (Waffenpass, Nachweis des Bedarfes zum Führen einer Faustfeuerwaffe)

§ 22 Abs 2 (Glaubhaftmachung, besonderen Gefahren ausgesetzt zu sein; vom Geschäftsführer einer GmbH ins Treffen geführte Abwendung von Einbruchsdiebstählen auf Betriebsliegenschaften des Unternehmens im Falle von Alarmmeldungen; Verfolgung dieses Ziels ist Aufgabe der Sicherheitspolizei, keine für einen Waffenpass bedarfsbegründende Zielsetzung)

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