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VwGH 28. 5. 2014, Ra 2014/20/0017 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/1463ZfV 2014, 922 Heft 6 v. 7.1.2015

VwGVG: § 24 Abs 1 (öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, auf Antrag oder – sofern erforderlich – von Amts wegen)

§ 24 Abs 2 (Entfall der Verhandlung, Zurückweisung oder Stattgebung bereits aufgrund klarer Aktenlage; Zurück- oder Abweisung einer Säumnisbeschwerde)

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