AVG: § 6 Abs 1 (Unzuständigkeit, Weiterleitung eines Anbringens)
§ 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; verspätete Weiterleitung, kein krasses Fehlverhalten der Behörde)
VwGH 28. 5. 2014, 2013/12/0209