AVG: § 16 (Aktenvermerk über amtliche Wahrnehmungen und Mitteilungen; nicht unterfertigter und keinem Amtsorgan zuordenbarer elektronischer Vermerk)
§ 60 (Bescheid; Begründung; fehlende beweiswürdigende Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Ermittlungsergebnissen)