ASVG: § 4 Abs 2 (Pflichtversicherung; Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; Abgrenzung zum freien Dienstvertrag; Tätigkeit als Pferdetrainer; freie Gestaltung der Tätigkeit; Fehlen von persönlichen Kontrollmöglichkeiten; Überwiegen der Merkmale der persönlichen Unabhängigkeit)