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VwGH 25. 2. 2014, 2012/01/0105 (Personenstandswesen)

VwGHPersonenstandswesenZfV 2014/1394ZfV 2014, 866 Heft 6 v. 7.1.2015

NÄG: § 2 Abs 7 (Änderung des Familiennamens, Voraussetzungen der Bewilligung, ua Wunsch nach Doppelnamen nach § 93 Abs 2 ABGB; Namensänderung einer verheirateten Person nach der Eheschließung zur Führung eines Doppelnamens zulässig)

§ 3 Abs 1 Z 4 (Versagung der Bewilligung, Zusammensetzung des beantragten Familiennamens aus mehreren Namen)

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