NÄG: § 1 Abs 2 (Antrag auf Namensänderung, bei beschränkter Geschäftsfähigkeit Einbringung durch gesetzliche Vertreter, persönliche Zustimmung des Antragstellers zur Einbringung nach Vollendung des 14. Lebensjahres)
§ 2 Abs 1 Z 8 (nach Änderung des Namens jener Person, von der der Antragsteller seinen Familiennamen abgeleitet hat)