FPG: § 88 Abs 2 Z 2 (Versagung der Ausstellung eines Fremdenpasses; subsidiär Schutzberechtigter; humanitäre Gründe; Besuch von erkrankten nahen Verwandten; Vater; Tschetschenien; Treffen in Ukraine)
VwGH 25. 4. 2014, 2013/21/0236 bis 0239
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass "humanitäre Gründe" iSd § 86 Abs 2 Z 2 FPG idF des FRÄG 2011 gegeben sein können, wenn der Besuch von erkrankten nahen Verwandten beabsichtigt ist (VwGH 19. 3. 2013, 2012/21/0206, zuletzt auch 22. 1. 2014, 2013/21/0043). Dem Umstand der Erkrankung kommt dabei – anders als die Bf im Administrativverfahren meinten – insofern Bedeutung zu, als der "humanitäre Grund" nach der zitierten Gesetzesstelle die Anwesenheit in einem anderen Staat erfordern muss. Ist einem Verwandten der Besuch des subsidiär Schutzberechtigten in Österreich möglich, dann liegt diese Voraussetzung nicht vor.