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VwGH 27. 5. 2015, 2013/10/0202 (Natur- und Landschaftsschutz)

VwGHNatur- und LandschaftsschutzZfV 2014/1389ZfV 2014, 863 Heft 6 v. 7.1.2015

Sbg NSchG 1999: § 24 Abs 1 lit b (Schutz von fließenden Gewässern und Hochwasserabflussgebieten)

§ 24 Abs 3 (ebenso; Bewilligungspflicht für Eingriffe; einen hölzernen Sandfang ersetzender neuer Sandfang aus Stahlbeton 8 x 2 x 2 m, kein "Altbestand")

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