Bgld NSchG: § 5 lit a (Bewilligungspflicht für Errichtung von Gebäuden und anderen hochbaulichen Anlagen; Ausnahme für jagdliche Hochstände und Ansitze; zwei Gerätehütten)
§ 55 Abs 2 (Wiederherstellungsauftrag; kein Ermessen; jahrelange Tolerierung konsenslos errichteter Hütten durch die Gemeinde unbeachtlich)