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VwGH 19. 12. 2013, 2013/03/0061 (Jagdrecht)

VwGHJagdrechtZfV 2014/1382ZfV 2014, 860 Heft 6 v. 7.1.2015

Nö JagdG: § 64 (Berechtigung und Verpflichtung der Jagdschutzorgane, wildernde und umherstreunende Hunde zu töten)

§ 94 Abs 1 (Verbot, ein Jagdgebiet mit einem Gewehr zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen; Betretungsrecht des Waldes nach dem Forstgesetz und Bewegungsfreiheit für Tiere nach dem Tierschutzgesetz stehen dem nicht entgegen)

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