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VwGH 19. 12. 2013, 2012/03/0013 (Jagdrecht)

VwGHJagdrechtZfV 2014/1381ZfV 2014, 859 Heft 6 v. 7.1.2015

Nö JagdG: § 6 (Eigenjagdgebiet)

§ 9 Abs 1 (Zusammenhang von Grundflächen)

§ 9 Abs 3 (Wege, Straßen, Eisenbahngrundstücke, Wasserläufe bilden keine Unterbrechung des Zusammenhanges; sie stellen in ihrem Längenzuge den für Eigenjagdgebiete erforderlichen Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her)

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