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VwGH 25. 4. 2014, Ro 2014/21/0039 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2014/1368ZfV 2014, 854 Heft 6 v. 7.1.2015

FPG: § 67 Abs 1 (Zulässigkeit der Revision; Aufenthaltsverbot; Abweichen von ständiger Rechtsprechung des VwGH; Gefährdungsprognose; Feststellungen zu Persönlichkeitsbild; Verurteilung wegen Straftaten)

VwGH 25. 4. 2014, Ro 2014/21/0039

Der Revisionswerber führt zum Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aus, dass er – ebenso wie seine rumänische Ehefrau (mit der er seit dem 8. 2. 2012 verheiratet sei) – Unionsbürger sei. Es sei daher die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) maßgeblich, nach welcher der Aufenthalt eines Unionsbürgers zwar beschränkt werden könne, wofür aber ausschließlich das persönliche Verhalten des Betroffenen ausschlaggebend sei und eine strafrechtliche Verurteilung allein nicht ohne weiteres eine aufenthaltsbeendende Maßnahme begründen könne. Gerade die unionsrechtlichen Bestimmungen schützten in hohem Maße das Zusammenleben von Familien, zumal dem Revisionswerber als Unionsbürger nicht nur ein abgeleitetes, sondern auch ein originäres Aufenthaltsrecht zukomme.

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