FPG: § 53 Abs Z 5 (Aufenthaltsverbot; Einreiseverbot; Verstoß gegen Vorschriften, mit denen die Prostitution geregelt ist; Vergehen nach dem Geschlechtskrankheitengesetz; Gefährdungsmaßstab; EWR-Bürgerin; Gefährdungsprognose; erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens; Grundinteresse der Gesellschaft an der Bekämpfung ansteckender Krankheiten)
§ 67 Abs 1 (ebenso)