FPG: § 69 Abs 2 (zulässige Revision; Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbotes; Zurückweisung des Aufhebungsantrages wegen entschiedener Sache und gleichzeitige Abänderung des Aufenthaltsverbotes)
VwGH 22. 5. 2014, 2013/21/0256
1. Die Revision erweist sich als zulässig. Die Rechtsansicht der belBeh findet in der Rsp des VwGH nämlich keine Deckung, weshalb – zumal nicht nur eine einzelfallbezogene Beurteilung ansteht – vom Vorliegen einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung auszugehen ist.