EisbG: § 48 Abs 1 Z 2 (Auflassung von Eisenbahnkreuzungen; Erfüllung der Verkehrserfordernisse und wirtschaftliche Zumutbarkeit als Voraussetzungen; Erfüllung der Verkehrserfordernisse kann nicht mit Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität durch niveaufreie Verbindungen gleichgesetzt werden)
VwGH 26. 5. 2014, 2013/03/0133