Stmk BehindertenG: § 3 lit k (Arten der Hilfeleistungen; Mietzinsbeihilfe bei erheblicher Bewegungsbehinderung)
§ 20 (Mietzinsbeihilfe bei erheblicher Bewegungsbehinderung; unbestimmter Rechtsbegriff; schwerwiegende Beeinträchtigung, vergleichbar mit einer dauerhaften Abhängigkeit von der Verwendung eines Rollstuhls)