Sbg BGG: § 25 Abs 1 (Lage der Bauten im Bauplatz, Mindestabstände; auch innovative Gestaltung von Gebäuden erlaubt keine Abweichung von den Abstandsvorschriften)
Sbg BauTG: § 20 Abs 1 (lichte Raumhöhe, 2,50 m in Wohnräumen, 2,80 in sonstigen Aufenthaltsräumen)