BauarbeitenkoordinationsG (BauKG): § 2 Abs 4 (Begriffsbestimmungen; Vorbereitungsphase Zeitraum von Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe)
§ 2 Abs 5 (Begriffsbestimmungen; Ausführungsphase Zeitraum von Auftragsvergabe bis Abschluss der Bauarbeiten)