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VfGH 24. 9. 2013, G103/2012 (Gewerberecht)

VfGHGewerberechtZfV 2014/1278ZfV 2014, 787 Heft 5 v. 6.11.2014

GewO 1994: § 365l (Erlassung von Bescheiden an Empfänger unbekannten Aufenthalts; Bescheid an den Gewerbetreibenden oder dessen vertretungsbefugtes Organ; Zustellfiktion nach einem Monat, wenn Bescheid wegen Unzustellbarkeit an die Behörde zurückgestellt worden ist; kein die Abweichung von allgemeinen Zustellvorschriften rechtfertigender besonderer Grund)

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