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VfGH 2. 10. 2013, B 1316/2012 (Gewerberecht)

VfGHGewerberechtZfV 2014/1277ZfV 2014, 786 Heft 5 v. 6.11.2014

GewO 1994: § 2 Abs 1 Z 22 (Geltungsbereich; Ausnahmen; Totalisateure und Buchmacher; Vermittlung und Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen; Anwendung auch auf Vermittlung von Wettkunden an Buchmacher und Totalisateure)

B-VG: Art 10 Abs 1 Z 8 (Kompetenzbestimmungen; Bundeskompetenz; Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; öffentliche Agentien und Privatgeschäftsvermittlungen)

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